Schadensersatz für den Ersatz einer Sache darf nicht angerechnet werden. Von dem darüber hinausgehenden Einkommensbetrag von 300,00 € werden 20 % (= 60,00 €) nicht bedarfsmindernd angerechnet. Bisher galten Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als "zweckbestimmte Einnahmen", die nach § 11 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen waren. Grob gesagt unterscheiden sich Vermögen, Einkommen und Einnahmen wie folgt: Vermögen ist, was man vor erstmaliger Antragstellung besitzt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. 3 Nr. Februar 1999 (Az. Nach § 11 Abs. Grundsätzlich wird jedes Einkommen, welches ein Hartz IV Bedürftiger neben dem Arbeitslosengeld II erhält, auch als Einkommen angerechnet, wobei die Freibeträge vom Einkommen ebenfalls zu berücksichtigen sind, die bei Erwerbseinkommen gewährt werden. Eine Grenze sei dabei nur dort zu ziehen wo diese Aufwendungen versteckte Teile des Lohnes seien. Abfindung keine zweckbestimmte Einnahme. 1 a SGB II sind Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären. Davon sind 100,00 € vollständig anrechnungsfrei. Das Gehalt des Mannes inklusive Spesen übersteige den Bedarf seiner Familie. Das Sozialgericht Chemnitz hat am 28.01.2010 – S 6 AS 2054/09 – entschieden, dass zweckbestimmte Einnahmen von Fernfahrern zum Beispiel für Verpflegungsmehraufwendungen nicht als Einnahme im Sinne des SGB II anzurechnen sind. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 11.12.2012 in Kassel entschieden, dass Spesen bei der Berechnung von unterstützendem Hartz IV als Einkommen zählen. Das Bundessozialgericht argumentiert, dass Abfindungszahlungen … Darf Schadensersatz auf Leistungen angerechnet werden? 5 C 14/98). Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts sind Abfindungen, die in arbeitsgerichtlichen Vergleichen vereinbart werden, beim Arbeitslosengeld II als leistungsminderndes Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 03.03.09, B 4 AS 47/08 R). Hartz-IV macht krank; Marienthalstudie; Warum diese Seite ... Vermögen, Einkommen, Einnahmen; Zweckbestimmte Einnahme; Fiktive Einnahmen; einmalige/mehrmalige Einnahmen; vorteilhafte Gestaltung; Zwangsverteilung Einnahmen; Verteilzeitraum Einnahmen; Tatsächliche Änderung der Verhältnisse; Schadensersatz Einkommen? Die Umweltprämie (sog. Dies hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden. Zweckbestimmte Einnahmen und Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege – Schmerzensgeld nach § 253 BGB – Geschenke und Zuwendungen, soweit sie nicht den gleichen Zweck haben, wie die Zuwendungen nach den Vorschriften über das Alg II. Das Jobcenter Leipzig hatte den Antrag eines Fernfahrers auf unterstützende Leistungen abgelehnt. Beispiel 1: Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger geht einem 400-€-Job nach und erzielt dabei monatlich ein Einkommen von 400,00 €. Schmerzensgeld.ALG-II, Hartz-4, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abwrackprämie ist eine zweckbestimmte Einnahme. Es spielt somit in erster Linie keine Rolle, woher die Mittel stammen. Vermögen bleibt bis zu einer individuellen Freigrenze unangetastet und wird nur darüber hinaus auf die Leistung angerechnet. Das Bundessozialgericht (BSG) aber sah in den Spesen - in diesem Fall immerhin bis zu 500 Euro im Monat - als "nicht zweckbestimmte Einnahmen". Dagegen wehrte sich der Mann, der seinen Lohn mit Hartz IV aufstocken lassen wollte, schon seit 2007. Die Abwrackprämie stelle eine zweckbestimmte Einnahme dar und diene nicht der Sicherung des Lebensunterhalts. Abwrackprämie) darf Beziehern von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet werden. – Zweckbestimmte Einnahmen, also solche Einnahmen, die einem anderen Zweck als die Hartz-4-Leistungen dienen, etwa die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlte vermögenswirksame Leistung. – sonstige Einnahmen, deren Anrechnung im … Hier sind einige Links zum Thema Vermögen/Einkommen/Einnahmen zusammengestellt. Einkommen ist Geld … Hartz 4 muss weg.